Haftungsverzicht und AGBs

* Es gelten die Trainingsbedingungen des MSC Höchstädt e.V.

* Das Befahren der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr. Die Fahrer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche

Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden.

* Mit dem Erwerb dieses Trainingsausweises verzichtet der Fahrer auf alle versicherungs- und privatrechtlichen Ansprüche gegenüber dem MSC Höchstädt e.V. und seinen Mitgliedern.

* Das Entsorgen von Abfall wird zur Anzeige gebracht.

* Nichtbeachtung der Trainingsbedingungen und Benutzung der Strecke ohne Trainingsausweis haben ein Bußgeld von Euro 50,- zur Folge.

* Trainingszeiten: Samstag von 13.00h bis 19.00h, Sonn- und Feiertage von 13.00h bis 18.00h, Mittwoch (nur für Mitglieder) von 13.00h bis 20.00h

Haftungsverzicht

Erklärung von Bewerber/Fahrer zum Ausschluss der Haftung

Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Besucher) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Einschreibung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen

– den ADAC e.V., die ADAC Ortsclubs und die ADAC Regionalclubs, sowie deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter

– den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

– den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und

– die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen;

gegen:

– die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,

– den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer

verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb oder Training (Warm-Up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen,

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Unterzeichnung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Erklärung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung oder Training nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.

Ich habe den Haftungsverzicht vollständig gelesen und erkenne ihn an!

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Allgemeine Geschäftsverbindungen zur Verwendung gegenüber Verbrauchern,
§ 1 Geltungsbereich
 
(1) Alle Verträge, die über den Online-Shop www.msc-höchstädt.de geschlossen werden, haben die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur zwischen dem Verein MSC-Höchstädt, nachfolgend als Verkäufer bezeichnet, und Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers im Onlineshop sind als unverbindlich anzusehen.
(2) Durch die Bestellung, mit vorhergehender Registrierung und Annahme der AGBs im Onlineshop, macht der Verbraucher ein verbindliches Angebot zum Kauf des von ihm ausgewählten Gegenstands. Der Verbraucher ist an sein Angebot 10 Kalendertage nach Absendung gebunden.
(3) Eine Bestellung kann auch per Fax, E-Mail und ausnahmsweise, mit Zustimmung des Verkäufers, auch telefonisch erfolgen.
(4) Der Verkäufer wird dem Verbraucher unverzüglich nach Eingang seiner Bestellung eine Bestätigung über den Eingang des Angebots zusenden, die jedoch keine Annahme ist.
Das Angebot gilt als angenommen sobald der Verbraucher eine E-Mail mit der Annahmeerklärung erhält oder die Ware an diesen verschickt wird.
Der Kaufvertrag kommt erst mit Annahme durch den Verkäufer zustande.
(5) Dem Verbraucher steht ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu. Dieses kann er nach den geltenden Bestimmungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht ausüben. Die Belehrungen zu seinen Rechten findet der Verbraucher auf der Homepage des Verkäufers.
(6) Kein Recht aus Abs. 4 besteht dann, wenn die Ware eigens für den Kunden hergestellt oder zusammengebaut wurde.
§ 3 Preise, Darstellung der Ware im Shop und Zahlung
 
(1) Die im Onlineshop angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Enthalten sind jedoch nicht die Versandkosten und Zölle. Diese sind vom Verbraucher zu tragen. Maßgebend ist die am Tag der Bestellung gültige Preisliste.
(2) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie beispielsweise Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben, dienen lediglich als Anhaltspunkte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie können damit ohne Ankündigung jederzeit geändert werden.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert der Verkäufer bei Erstbestellungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme gegen Rechnung. Die Kosten hierfür trägt der Verbraucher. Eine Lieferung auf Rechnung ist nur mit der Zustimmung des Verkäufers möglich. Bei einer Lieferung auf Rechnung ist diese sofort, nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Verbraucher, zur Zahlung fällig. Schecks werden unter vorbehalt der Einlösung an Zahlung statt angenommen. Der Verbraucher kann dem Verkäufer auch eine Einzugsermächtigung für den fälligen Betrag erteilen. Dadurch kann der Verbraucher weitere Vorteile, beispielsweise günstigere Versandkosten, Eilzustellung und die Möglichkeit der Hinterlegung bei Dritten, nutzen. Die Ermächtigung wird spätestens mit der Bestellung erbeten. Im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift werden alle offenen Posten sofort und ohne weitere Mahnung fällig. Auf Wunsch des Verbrauchers, der bei Bestellung anzugeben ist, kann die Ware auch beim Verkäufer unter folgender Anschrift Bahnhofstr. 29 95186 Höchstädt gegen Bezahlung abgeholt werden.
(4) Dem Verbraucher steht kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht zu, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 4 Lieferung und Versendung der Ware
 
(1) Die Lieferung erfolgt ab dem Sitz des Unternehmens zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten, sofern der Verbraucher die Ware nicht selbst abholt.
(2) Die Angaben über den Liefertermin sind unverbindlich. Der Verkäufer ist jedoch stets bemüht, alle eingehenden Aufträge zeitnah zu versenden und den Liefertermin möglichst einzuhalten.
(3) Wird eine Ware, bei Abgabe des Angebots, als lieferbar bezeichnet und erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse, so wird der Verkäufer die Ware innerhalb von 10 Werktagen nach seiner Annahme auf Lager halten. Geht die Zahlung nicht innerhalb dieses Zeitraums beim Verkäufer ein, ist dieser zum anderweitigen Verkauf der Ware berechtigt. In derartigen Fällen kann der Versand nur solange der Vorrat reicht, erfolgen. Anderenfalls verlängert sich die Lieferzeit.
(4) Für den Fall, dass Ware nicht auf Lager oder gemäß Abs. 3 verkauft wurde, verlängert sich die Lieferfrist, wenn der Lieferant des Verkäufers nicht rechtzeitig an diesen liefert. Die Lieferfrist gegenüber dem Verbraucher verlängert sich automatisch ferner dann, wenn der Verkäufer die fehlende Ware unverzüglich nachbestellt sowie die Verzögerung durch seinen Lieferanten nicht zu vertreten hat und die Ware bei Eingang beim Verkäufer schnellstmöglich an den Verbraucher verschickt wird.
(5) In den Fällen des Abs. 4 wird der Verkäufer den Verbraucher unverzüglich informieren. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht beim Lieferanten des Verkäufers verfügbar, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des Rücktritts ist der Verkäufer zur Rückerstattung der vom Verbraucher geleisteten Zahlungen verpflichtet. In diesem Fall wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen verwiesen.
(6) Grundsätzlich bestimmt der Verkäufer die Versandart und das Transportunternehmen nach seinem Ermessen.
(7) Besondere Versandwünsche, wie Nachlieferung, Teillieferung, Expresszustellung, etc. werden, nach Vereinbarung und Möglichkeit, gegen Aufpreis, der vom Verbraucher zu tragen ist, vom Verkäufer erfüllt.
(8) Der Verkäufer schuldet lediglich die rechtzeitige und ordnungsgemäße Abgabe der Ware an das Transportunternehmen. Damit sind Verzögerungen, die durch das Transportunternehmen verursacht werden, nicht vom Verkäufer zu verantworten.
(9) Bei Trainings-Ticket Verkauf tretten die Sonderreglen wie auf den Ticket abgedruckt in Kraft. Eine Rückgabe oder ein Schadensanspruch ist hier nicht möglich.
§ 5 Versicherung und Gefahrübergang
 
(1) Die Ware wird meist gegen gängige Transportrisiken versichert verschickt.
(2) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes erst mit Ablieferung der Ware beim Verbraucher oder einem vom Verbraucher bestimmten oder zugeordneten Dritten, durch das Transportunternehmen über. Ferner geht die Gefahr auf den Verbraucher über, wenn dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
 
(1) Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt an den Verbraucher geliefert. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Verbraucher über, wenn dieser den vollständigen Kaufpreis mit Umsatzsteuer sowie allen in Rechnung gestellten Kosten (z.B. Versand) an den Verkäufer gezahlt hat.
(2) Für den Fall, dass vor Eigentumsübergang, Dritte auf den Kaufgegenstand Zugriff nehmen wollen, ist der Verbraucher verpflichtet einen Hinweis zu geben, dass das Eigentum des Verkäufers noch besteht. Ferner hat der Verbraucher den Verkäufer unverzüglich über den Umstand zu informieren, sodass dieser sein Eigentumsrecht geltend machen kann.
(3) Gerät der Verbraucher in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und den Verkaufsgegenstand heraus zu verlangen.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
 
(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Rechte zu.
(2) Der Verkäufer haftet für solche Schäden nicht, die nach Art des Kaufgegenstandes typischerweise nicht zu erwarten waren.
(3) Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Lieferung.
(4) Schadensersatzansprüche des Verbrauchers aufgrund offensichtlicher Sachmängel des Kaufgegenstands sind dann ausgeschlossen, wenn er dem Verkäufer den Mangel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, anzeigt.
(5) Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht für die Haftung aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, bei garantierten Beschaffenheitsmerkmalen, hinsichtlich Verletzungen des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Gesundheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Bei Trainings-Ticket Verkauf tritt der Haftungsverzicht wie auf den Ticket abgedruckt in Kraft. Eine Rückgabe oder ein Schadensanspruch ist hier nicht möglich.
§ 8 Datenschutz
 
(1) Der Verkäufer ist berechtigt die, zum Kaufvertrag gehörenden Daten, zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Der Verkäufer behält sich zum Zwecke der Prüfung der Kreditwürdigkeit vor, die Daten an Dritte, beispielsweise die Schufa, weiter zu geben, sofern dies erforderlich ist. Ferner wird der Verkäufer die Kundendaten nur herausgeben, sofern er dazu gesetzlich verpflichtet ist.
(3) Des Weiteren ist der Verkäufer berechtigt dem Verbraucher Werbung seines Unternehmens zuzusenden.
(4) Der Verbraucher kann jederzeit Einspruch gegen die Nutzung und Verarbeitung seiner Daten erheben.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 
(1) Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag unterliegt den zwingenden Regeln des internationalen Privatrechts und dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland
(2) Der Gerichtsstand richtet sich nach den geltenden Bestimmungen der ZPO.
01.08.2016 SC

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